Start / Privatpatienten und Preise

Vierzig Minuten, in denen niemand auf die Uhr sieht.

Bei Hauptmaßnahmen sind 40 Minuten reine Therapiezeit vorgesehen. Zeit, die deine Beschwerden wirklich brauchen.

Gesetzlich versichert

VerordnungZuzahlung nach Kassenregel
  • Alle Leistungen auf ärztliche Verordnung
  • 10 Minuten mehr Behandlungszeit für 15 € pro Termin
  • Paket mit 6 Einheiten, je 75 €

Privatpatient oder Selbstzahler

1,8-facher Satzder Gebührenordnung für Heilmittel
  • 40 Minuten reine Therapiezeit bei Hauptmaßnahmen
  • Termine auch außerhalb der Kassensprechzeiten
  • Check-up, 60 Minuten, inklusive Skript und Empfehlung: 99 €
  • Exklusives 1:1-Training, 60 Minuten: 99 €

Beihilfeberechtigt

1,4-facher Satzder Gebührenordnung für Heilmittel
  • 30 Minuten reine Therapiezeit bei Hauptmaßnahmen
  • Einreichung bei Beihilfestelle und privater Versicherung
  • Gleiche Behandlungszeit wie privat, kürzere Einheit

Preise gültig ab August 2026. Abgerechnet wird über unser Abrechnungszentrum oder direkt bei uns vor Ort. Die Rechnung reichst du anschließend bei deiner Versicherung oder Beihilfestelle ein. Wie viel erstattet wird, hängt von deinem persönlichen Tarif ab.

Für wen sich das lohnt

Vier Gründe, privat zu kommen

Als Privatpatient oder Selbstzahler entscheidest du mit, welche Maßnahmen sinnvoll sind, statt dich an feste Vorgaben zu halten. Je nach Bedarf kombinieren wir aktives Training, Manuelle Therapie, Sportphysiotherapie oder Sportosteopathie.

Berufstätige

Termine außerhalb der Kassensprechzeiten, ohne dass du dir dafür freinehmen musst.

Sportlerinnen und Sportler

Wenn du gezielt und regelmäßig an Leistung und Prävention arbeiten willst.

Zusätzlich zur Kassentherapie

Wenn sechs Termine nicht reichen und du intensiver oder häufiger behandelt werden möchtest.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Individuelle Betreuung, Abrechnung nach GebüH, Erstattung nach deinem Tarif.

Häufige Fragen

Zur Abrechnung

Was heißt 1,8-facher Satz?

Die Gebührenordnung für Heilmittel legt für jede Leistung einen Grundbetrag fest. Wir rechnen das 1,8-Fache davon ab und geben dir dafür 40 Minuten reine Therapiezeit bei Hauptmaßnahmen. Für Beihilfeberechtigte gilt der 1,4-fache Satz bei 30 Minuten.

Bekomme ich das erstattet?

Das hängt von deinem Tarif ab. Du reichst die Rechnung bei deiner Versicherung ein, bei Beihilfe zusätzlich bei deiner Beihilfestelle. Frag im Zweifel vorher bei deiner Versicherung nach, welcher Satz übernommen wird.

Brauche ich als Selbstzahler eine Verordnung?

Nein. Für den Check-up und das Einzeltraining kommst du ohne Verordnung. Für Kassenleistungen brauchst du eine.

Kann ich als Kassenpatient etwas dazubuchen?

Ja. Zehn Minuten zusätzliche Behandlungszeit kosten 15 € pro Termin, das Paket mit sechs Einheiten kostet je 75 €. Sprich uns beim Termin darauf an.